Der Mindestlohn soll in Deutschland auf 9,35 € steigen. Dies soll in zwei Schritten passieren. Zum 01.01.2018 steht die Erhöhung auf 9,19 € an, zum 01.01.2020 ist die Erhöhung auf 9,35 € geplant. Dies hat Folgen für Unternehmen und bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die Folgen für Unternehmen sind zum einen die Erhöhung der Sozialabgaben, sofern ein Mitarbeiter auf Stundenbasis arbeitet und nun 0,35 € pro Stunde mehr verdient. Zum Anderen führt die Erhöhung des Mindestlohns bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu einer Verkürzung der Arbeitszeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis geringfügig bleiben soll.
Im Klartext bedeutet das: hat ein Mitarbeiter bisher die maximal mögliche Arbeitszeit voll ausgeschöpft, so konnte er 50,59 Stunden im Monat arbeiten. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 € pro Stunde müssen die Arbeitsverträge auf maximal 48,96 Stunden pro Monat angepasst werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater nach weiteren Details und versäumen Sie nicht die Verträge rechtzeitig anzupassen.