Unternehmen sollten darauf achten, nicht mit dieser geschützten Wortmarke zu werben. Diese Wortmarke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Solange dieser Begriff dort eingetragen ist, kann eine ungerechtfertigte Verwendung des Begriffs in der Werbung zu Abmahnungen durch den Markenrechtsinhaber führen.
Viele Unternehmen, die auf eine Abmahnung oder gar juristische Auseinandersetzung verzichten möchten, sollten daher auf die Nutzung der Wortmarke verzichten oder eine entgeltliche Lizenz erwerben.