Die gesetzlichen Anforderungen an die korrekte Kassenführung werden erneut verschärft. Seit 2018 wurde der Finanzverwaltung durch das Gesetz die Möglichkeit einer unangekündigten Kassennachschau eingeräumt und ab 2020 sind alle Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten.
Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie oder der Dienstleistungsbranche – Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung im bargeldintensiven Gewerbe ist die Kontrolle der Kassenführung. Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und die Erfassung von Einnahmen bei Führung einer „offenen Ladenkasse“. Bereits kleine Fehler bei den umfangreichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können erhebliche finanzielle Folgen (Hinzuschätzungen) haben.
Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 4. November von 18:00 bis ca. 20:00 Uhr im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK) statt.
Bei der Veranstaltung erhalten Unternehmer u. a. Antworten zu folgenden Fragen:
– Welche Neuerungen gab bzw. gibt es ab 2017, 2018 und 2020?
– Was verbirgt sich hinter dem Begriff der „zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE)“?
– Welche Kassensysteme/Kassenhersteller gibt es?
– Welche Aufbewahrungsvorschriften gibt es und wie kann ich meine Kassendaten vorschriftsgemäß archivieren?
– Wann darf ich eine „offene Ladenkasse“ einsetzen?
– Was ist mit Systemen, die in der Zwischenzeit angeschafft wurden?
Begleitend zur Veranstaltung wird es eine Ausstellung mit verschiedenen Kassenherstellern und Kassensystemen geben.
Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: Veranstaltung „Update Kasse 2019“.
Download: Infobroschüre